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Pressemitteilung - 11. November 2016

Geflügel muss auch in Delmenhorst in den Stall

Die Stadt Delmenhorst wird ein Aufstallungsgebot für Geflügel aus-sprechen, nachdem jetzt auch vermehrt Fälle von Geflügelpest (H5N8) bei Wildvögeln in Deutschland sowie in einem Geflügel haltenden Betrieb in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt worden sind.

"Es muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen von Nutzgeflügelbeständen zu verhindern", sagt Amtsveterinärin Dr. Nicolin Niebuhr. "Menschen sind nicht gefährdet."

Der städtische Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen macht darauf aufmerksam, dass wegen der Gefahr der Verbreitung der Vogelgrippe auch alle Delmenhorster Geflügelhalter ab sofort verpflichtet sind, die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

Darunter ist eine Vorrichtung zu verstehen, die oben aus einem Dach oder einer Plane besteht und die an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln, zum Beispiel durch Netze, gesichert ist.

Näheres wird der Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung zu entnehmen sein, die am kommenden Mittwoch, 16. November, im Delmenhorster Kreisblatt unter "Amtliche Bekanntmachungen" veröffentlicht wird.

In Delmenhorst sind 130 Geflügelhalter mit insgesamt 2.500 Tieren beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen gemeldet.

Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, seine Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – beim Fachdienst unter Telefon (04221) 99-1234 oder per Fax an (04221) 99-1232 anzuzeigen.


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