Sprungmarken

Pressemitteilung – 15. März 2024

Brut- und Setzzeit: Wildtiere schützen – Hunde anleinen

In der Brut- und Setzzeit bauen Wildtiere ihre Nester und ziehen ihren Nachwuchs auf. Um sie dabei nicht zu stören, appelliert der städtische Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz an alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli in Wäldern, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie frei zugänglichen Grünanlagen anzuleinen. Eine Alternative bietet zum Beispiel die Hundefreilauffläche „Im Delmegrund“, die ganzjährig nutzbar ist.

Neben der Leinenpflicht für Hunde bittet der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz während der Brut- und Setzzeit auch Katzenbesitzer um Rücksicht. Vor allem junge Vögel, die als Nestflüchter am Boden hocken, fliegen nicht sofort und werden von ihren Elternvögeln beobachtet. Daher sollten Katzen zurückgehalten werden, um Jungvögel zu schützen.

Außerdem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Diese Orte sind speziell zur Brutzeit Lebensräume vieler Vogelarten. Zulässig sind ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte, die die Gehölze gesund erhalten und den Zuwachs beseitigen.


Nr. 105|24 – tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.