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Pressemitteilung – 23. April 2025

Syker Straße: Baustelle wandert weiter

Bei der Syker Straße geht es weiter voran: Die Baustelle rückt voraussichtlich ab Montag, 28. April, in Richtung Stadt vor. Dadurch ändert sich sowohl die Zufahrt zu Aldi als auch zum gegenüberliegenden Getränkemarkt. Der nächste Abschnitt zur Erneuerung der Syker Straße endet hinter der Straße An der Schaftrift. Dieser Bereich ist für den Kfz-Verkehr voll gesperrt – das betrifft also ebenfalls die Grundstückszufahrten. Außerdem ist die Geh- und Radwegverbindung zur Celler Straße nicht befahrbar.

Der Getränkemarkt und Aldi sind im neuen Teilbauabschnitt ausschließlich von der Langenwischstraße aus zu erreichen. Gleiches gilt für das Restaurant, die Anwaltskanzlei, den Autohändler, den Versandhändler für Wasserfilter und die beiden Kosmetikstudios. Andere Gewerbebetriebe sind fußläufig erreichbar. Die Firma für Autoteile, die Werbeagentur und die Kfz-Werkstatt können nach wie vor aus der Richtung Kieler Weg/Schollendamm ohne Einschränkung angefahren werden.

Auch in diesem Teilbauabschnitt werden die Fahrbahn und Borde ausgebaut sowie der neue Regenwasserkanal verlegt. Zudem werden die Straßenbeleuchtung und Versorgungsleitungen erneuert. Parallel dazu werden die Geh- und Radwege hergestellt. Fußgänger und Radfahrer können die Baustelle jederzeit auf mindestens einer Seite passieren. Dabei müssen sie zwischendurch auf die jeweils andere Straßenseite wechseln.

Die Umleitung stadteinwärts und stadtauswärts über den Lübecker Weg, die Bremer Straße und die Langenwischstraße bleibt bestehen. Gleichfalls steht als weiträumige Umfahrung zum Fernstraßennetz die Route über die Berliner Straße und den Hasporter Damm zur Verfügung. Die Straße An der Riede ist von der Syker Straße aus weiterhin gesperrt, um einen Schleichverkehr durch die Wohngebiete zu vermeiden.

Informationen zum Busverkehr rund um die Baustelle stellt die Delbus unter www.delbus.de bereit. Die Baumaßnahme Syker Straße wird mit Mitteln des Landes Niedersachsen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert.


Nr. 119|25 – fel

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