Pressemitteilung – 20. Oktober 2025
Vogelgrippe: Stadt ordnet Aufstallungspflicht an
Der amtlich festgestellte Ausbruch der sogenannten Geflügelpest (Vogelgrippe) in einem Betrieb in der benachbarten Gemeinde Stuhr (Landkreis Diepholz) hat Auswirkungen auf Delmenhorst. Für das gesamte Stadtgebiet hat die Verwaltung per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht angeordnet. Zudem wird Delmenhorst zur Überwachungszone.
Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, gibt es derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren anderer Bestände. Der betroffene Bestand in Stuhr wurde bereits geräumt und eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. In dieser Überwachungszone gelten strenge Auflagen für Geflügelhaltungen und -transporte.
Auch rund 270 Geflügelhaltungen im Gebiet der Stadt Delmenhorst unterliegen der amtlichen Beobachtung: Es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind strengstens verboten. Zum Schutz der Bestände sind alle Delmenhorster Geflügelhalter bis auf Weiteres verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.
Nähere Informationen sind der Allgemeinverfügung der Stadt Delmenhorst zu entnehmen.
Unter der Geflügelpest ist die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasservögel und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbeständen beitragen. Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.
Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei einem Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden, um jeglichen Kontakt vor allem zu Wildvögeln zu unterbinden. Die Infektion mit dem Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der Tiere. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.
Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, die eigene Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – beim städtischen Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen unter Telefon (04221) 99-1234, per Fax an (04221) 99-141219 oder per E-Mail an veterinaer.ordnungdelmenhorstde sowie bei der Tierseuchenkasse unter www.ndstsk.de anzuzeigen.
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