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Bescheinigung über eine Fehlgeburt

Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung gem. § 31 PStV über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

Adresse

Rathaus
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr 
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. 
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.