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Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Sie wollen aus einer Kirche austreten?
Dann müssen Sie das bei der richtigen Stelle sagen.

So geht es:
Sie müssen die Erklärung persönlich abgeben.

Sie treten aus der Kirche aus.
Das muss die Behörde wissen.
Sie melden das an die Behörde.
Die Behörde schickt dann eine Nachricht an Ihren Chef oder Ihre Chefin.

Sie müssen nicht mehr zum Finanz-Amt gehen.
Sie müssen Ihren Chef oder Ihre Chefin sagen:
Sie müssen jetzt keine Kirchen-Steuern mehr bezahlen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  (04221) 99-2375
Telefax (04221) 99-1213
Raum 5 (EG)

Adresse

Rathaus
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr 
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. 
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.