Sprungmarken

FAQ – Rückbau Hertie-Gebäude

Frage: Wann beginnen die Arbeiten zum Rückbau?
Antwort: Die vorbereitenden Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung haben im Januar 2024 begonnen. Entlang der Fußgängerzone in der Langen Straße wurden Absperrungen errichtet. Die Fußgängerzone ist weiterhin begehbar.

F: Wie sind die vorgesehenen Arbeitszeiten während des Rückbaus?
A: Für die Abbrucharbeiten wird zu den normalen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr) gearbeitet. Gesetzlich erlaubt sind Arbeitszeiten bis 20 Uhr sowie das Arbeiten an Sonnabenden. Der Terminplan basiert auf den normalen Arbeitszeiten. Es kann im Zuge von Einzelmaßnahmen vorkommen, dass auch zu anderen Zeiten gearbeitet werden muss. Hierzu wird gesondert über den Informationsverteiler informiert.

F: Mit welchen Einschränkungen ist während der Rückbauarbeiten zu rechnen?
A: Durch die zentrale Lage des ehemaligen Hertie-Kaufhauses und der massiven Bauweise des Gebäudes sind Lärm und Erschütterungen in der unmittelbaren Nachbarschaft während der Rückbauarbeiten nicht vollständig zu vermeiden. Mit dem Betrieb der Baustelle wird auch der Baustellenverkehr mit An- und Abfahrt von Geräten und Fahrzeugen spürbar sein. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf haben die Stadt Delmenhorst und die Polizei die Baustelleneinrichtung und die Verkehrsführung gemeinsam abgestimmt.

Die Kirchstraße ist für die Zeit des Rückbaus in Richtung Lange Straße ab City-Point für den Pkw-Verkehr gesperrt. Fußgänger und Radfahrer können die Sperrung an der Kirchstraße passieren. Die Bebelstraße ist für den Pkw-Verkehr ebenfalls komplett gesperrt. Zu den laufenden Arbeiten wird regelmäßig über einen Newsletter informiert.

Sperrungen rund um die Baustelle.

F: Sind im Rahmen der Bauvorbereitungen wichtige Leitungen (zum Beispiel Wasser oder Telefon) von den Arbeiten betroffen oder Störungen für die Nachbarschaft zu erwarten?
A: Nein, es sind keine Leitungen von den Rückbauarbeiten betroffen.

F: Ist mit starken Erschütterungen während der Abbrucharbeiten zu rechnen?
A: Erschütterungen sind während der Rückbauarbeiten nicht auszuschließen, dennoch wird versucht, die Arbeiten so schonend wie möglich umzusetzen. Der Abbruch der massiven Gebäudeteile (Außenwände des Gebäudes) wird am intensivsten sein. Während der Abbrucharbeiten laufen baubegleitende Lärm-und Erschütterungsmessungen, die etwaige Überschreitungen anzeigen. In der Nachbarschaft wurde bereits ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt, um mögliche Auswirkungen der Abbrucharbeiten auf die umliegenden Gebäude zu dokumentieren.

F: Besteht die Gefahr einer Grundwasserabsenkung?
A: Nein, es besteht keine Gefahr für eine Grundwasserabsenkung.

F: Besteht die Gefahr von Kampfmitteln auf dem Gelände oder Schadstoffen aus dem Gebäude?
A: Nein. Die Schadstoffsanierung erfolgt unter sogenannten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die Schadstoffsanierung am Hertie-Gebäude erfolgt unter Einhaltung der TRGS 519 und 524, welche die Freisetzung von Schadstoffen aus dem Gebäudeinneren verhindern. Dazu gehört zum Beispiel die Einhausung der betreffenden Sanierungsbereiche. Weitere Maßnahmen und Schutzvorkehrungen können aus dem Regelwerk auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin entnommen werden: TRGS 519- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

F: Ist es möglich, während der Abbrucharbeiten die Fenster in der Umgebung zu öffnen?
A: Es besteht bei Abbruch und den Entkernungsarbeiten die Option, die Fenster offen zu halten. Die Staubentwicklung und die daraus möglichen Beeinträchtigungen für die unmittelbare Nachbarschaft sind von den Witterungsbedingungen abhängig und lassen sich nicht gänzlich ausschließen. Durch das begleitende Benässen wird die Staubentwicklung allerdings auf ein Minimum reduziert.

F: Wie sieht der zeitliche Ablauf des Bauvorhabens aus?
A: Im Januar 2024 wurde mit den vorbereitenden Arbeiten zum Rückbau begonnen. Die Sanierungs- und Entkernungsarbeiten im Inneren des Gebäudes sind abgeschlossen. Dazu wurden verschiedene Arbeiten durchgeführt, unter anderem die Entfernung von Wandelementen, Fußböden, dem Vordach, die Asbestsanierung der Treppenhäuser und die Entfernung der Dacheindeckung. Als nächster großer Schritt folgt der Abbruch des Gebäudes mit Beginn im April 2024. Der Rückbau ist bis Ende 2024 angesetzt und endet mit dem Wiederherstellen der Oberflächen und der Abnahme.

F: Was ist nach dem Rückbau des Gebäudes geplant?
A: Parallel zum Rückbau des Gebäudes wird die Stadt Delmenhorst in 2024 eine Konzeptvergabe ausschreiben, die die Planung für die neue Bebauung der Fläche vorsieht. Aus den bisherigen Überlegungen der städtebaulichen Struktur wird die Stadt im Rahmen der Ausschreibung Rahmenbedingungen und Parameter festlegen, nach denen die Vergabe erfolgt. Auch die Ideen der Bürgerbeteiligung werden in die Leitplanken einfließen.

F: Wo kann ich mich bei Fragen, Hinweisen oder Beschwerden melden?
A: Für alle Anliegen zum Rückbau des Hertie-Gebäudes wurde eine Kommunikationsstelle eingerichtet, die Fragen, Beschwerden oder Hinweise aufnimmt und vermittelt. Renate Jurgesa von der konsalt GmbH ist telefonisch unter (04221) 99-2944 und per E-Mail unter hertiekonsaltde erreichbar (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr).

Laufende Informationen zu den Abbrucharbeiten werden zudem über einen E-Mail-Verteiler verschickt. Nachbarinnen und Nachbarn sowie Interessierte können sich mit einer kurzen E-Mail und dem Stichwort „Verteiler Hertie“ an hertiekonsaltde registrieren.

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.