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Kindeswohlgefährdung

Werden der Kinder- und Jugendhilfe gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.

Wie kann ich eine Kindeswohlgefährdung melden?

Der Eingang einer Meldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen:

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

Grundsätzlich können verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung auftreten:

  • Körperliche Misshandlung: Das Kind wird geschlagen
  • Seelische/verbale Gewalt: Das Kind wirkt apathisch oder stark verängstigt; das Kind wird abgewertet, gedemütigt, beleidigt.
  • Vernachlässigung: Starke Unterernährung oder starkes Übergewicht; Fehlen jeglicher Körperhygiene; Verletzung der Aufsichtspflicht; Hohe Medienzeiten; witterungsunangemessene Kleidung; Unregelmäßiger oder gar kein Schulbesuch; emotionale Unterversorgung   
  • Häusliche Gewalt: Verbale und körperliche Konflikte im Haushalt des Kindes
  • Sexueller Missbrauch: Jede sexuelle Handlung an/mit einem Kind/Jugendlichen, gegen seinen Willen; Erstellung/Verbreitung von pornografischer Materialien

Was passiert nach Eingang einer Meldung?

  • Die meldende Person bleibt auf Wunsch anonym
  • Anhand der Meldungsinhalte können etwaige Rückschlüsse auf die meldende Person nicht immer ausgeschlossen werden
  • Im Zusammenspiel mehrerer Fachkräfte wird eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen
  • Die meldende Person erhält eine Bestätigung über den Eingang der Gefahrenmeldung. Es erfolgt jedoch kein ausführlicher Austausch über das weitere Vorgehen der Fachkräfte  
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