Personenstandsurkunden
Gebühren
Folgende Gebühren werden nach Tarifnummer 105 der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben:
- Ausstellung einer Personenstandsurkunde: 15 Euro (Für jedes weitere Exemplar wird, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, die Hälfte der vorgesehenen Gebühr erhoben.)
- Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsregistereintrag oder Gewährung einer Einsicht: 15 Euro
- Erteilung einer Auskunft aus einer Sammelakte oder Gewährung einer Einsicht: 30 Euro
- Suchen eines Eintrags oder eines Vorgangs, wenn zum Aufsuchen erforderliche Angaben nicht gemacht werden: nach Zeitaufwand jedoch höchstens 90 Euro
- Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung: 15 Euro
- Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie: 15 Euro