Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.
Adresse
Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung