Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
ab 28,20 Euro
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichenschilder ist dies der Zulassungsbehörde zu melden und die Umkennzeichnung zu beantragen. Das Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt.
1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.