Prüf- und Siegelplaketten - Ersatz
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- HU-Prüfbericht, falls es das hintere Kennzeichenschild betrifft
- Kennzeichenschild mit der beschädigten oder sich ablösenden Plakette
Gebühren
von 3,80 bis 5,50 Euro
Wenn sich eine Plakette (Stempel- oder Prüfplakette) vom Kennzeichenschild gelöst hat oder bis zur Unkenntlichkeit beschädigt wurde, muss eine bzw. müssen mehrere neue Plaketten auf dem bisherigen oder auf dem neuen Kennzeichenschild angebracht werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
von 3,80 bis 5,50 Euro