Umtausch (Umstellung) in einen EU-Kartenführerschein Termin
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Ein Kartenführerschein muss in folgenden Fällen beantragt/ausgestellt werden:
- Änderungen der Angaben im Führerschein (zum Beispiel Namen oder Auflagen)
- Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Beantragung der Fahrerkarte
- Beantragung eines Internationalen Führerscheines
Zwangsumtausch/Pflichtumtausch:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig.
Informationen zum Zwangsumtausch
Terminvereinbarungen:
Termine können unter der E-Mail Adresse fahrerlaubnisdelmenhorstde vereinbart werden – bitte Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Telefonnummer angeben. Der Grund "Führerscheinumtausch" für die Terminvereinbarung sollte ebenfalls angegeben werden. Bitte mehrere Tage und Uhrzeiten angeben, wann Sie vorsprechen könnten.
Kontakt
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
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Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr