Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (Sattelkraftfahrzeuge), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden
Verfahrensablauf
Die Antragstellung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.