Hochwasser / Hochwasserschutz
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise
Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Das Land gewährt den Verbänden und Kommunen finanzielle Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) auf der Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze. Zudem werden EU-Mittel (ELER und EFRE) bereitgestellt. Zuständig für die Aufnahme in die vorgenannten Förderprogramme ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
- Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz