Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof: Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Adresse
Friedensstraße 15
27753 Delmenhorst
27753 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Friedhofsverwaltung
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr