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Förderprogramm "Resiliente Innenstädte"

Hintergrund des Förderprogramms

Durch den rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ wurde die Stadt Delmenhorst auf Grund ihrer territorialen Strategie in das Förderprogramm "Resiliente Innenstädte" aufgenommen. Insgesamt 15 Städte werden in Niedersachsen durch das Förderprogramm bei der langfristigen Aufwertung ihrer Zentren unterstützt. Die Auswahl der Städte wurde von einer unabhängigen Jury mit Fachleuten aus Wissenschaft und Forschung getroffen. Die Stadt Delmenhorst und ihre territoriale Strategie (eingereichte Bewerbung der Stadt zur Aufnahme in das Förderprogramm) ist eine der ausgewählten Städte.

Durch die Aufnahme in das Förderprogramm stehen nun bis 2027 insgesamt 4,2 Millionen Euro Fördergelder für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Bei einer Förderquote von 40 Prozent und 60 Prozent Eigenmittelanteil bedeutet dies, dass in dem Förderzeitraum insgesamt über 10 Millionen Euro in die Umsetzung von Projekten, die zu einer zukunftssicheren und krisenfesten Gestaltung der Innenstadt beitragen, fließen können.

Bei den 4,2 Millionen Euro Fördermittel handelt es sich um ein so genanntes „virtuelles Budget“. Um Gelder aus dem EU-Fördertopf abzurufen, müssen konkrete Projektideen entwickelt werden. Für die Vergabe von Fördermitteln wird ein zweistufiges Verfahren seitens der Förderrichtlinie vorgesehen: Die Förderwürdigkeit von Projekten wird von der Steuerungsgruppe anhand festgelegter Bewertungskriterien geprüft. Die NBank übernimmt hingegen die generelle Förderfähigkeitsprüfung, die sich an der Richtlinie orientiert.

Innerhalb der eingereichten Bewerbung zur Aufnahme in das Förderprogramm hat sich die Stadt Delmenhorst auf drei Leitprojekte ausgerichtet, die den thematischen Rahmen für konkrete Teilprojekte bilden:

  • Ausbildungs- und Berufsqualifizierungscampus Delmenhorst
  • Mobile Mitte: Neuentwicklung und -gestaltung des Bahnhofbereichs
  • Erschließung und Aufwertung der Delme als „blaues Band“

Die aktuell gültigen Strategien im Förderprogramm werden auf der zentralen Website zur EU-Förderung in Niedersachsen bereitgestellt.

Antragstellung

Welche Projekte sind förderfähig?

Die eingereichten Projekte von Projektträgerinnen und -träger müssen sich in die bewilligte territoriale Strategie und somit in eines der drei Leitprojekte (Ausbildungs- und Berufsqualifizierungscampus, Mobile Mitte, Blaues Band) einfügen. Die territoriale Strategie entspricht dem bewilligten Antrag der Stadt Delmenhorst zur Aufnahme in das Förderprogramm. Beantragte und bewilligte Projekte müssen bis zum Ende des Förderprogramms am 31. Dezember 2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Die Stadt Delmenhorst
  • Sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
  • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum
  • Quartiersgemeinschaften

Wie werden Anträge eingereicht?

Projektträgerinnen und -träger (PT) können ihre Projekte anhand von Projektskizzen bei der Steuerungsgruppe einreichen und vorstellen. Die Steuerungsgruppe tagt mehrmals im Jahr. Die jeweiligen Projektskizzen, über die abgestimmt wird, sollten mindestens drei Wochen vor der angestrebten Sitzung der Steuerungsgruppe eingereicht werden. Steckbriefe für Projektskizzen können an die E-Mail-Adresse resilienteinnenstaedtedelmenhorstde gesendet werden.

Nach Präsentation der Projektskizze durch den PT und Diskussion des Projektes kann vom PT die Antragstellung bei der NBank erfolgen. Es ist ein zweistufiges Verfahren im Förderprogramm vorgesehen. Die Förderwürdigkeitsprüfung wird von der Steuerungsgruppe übernommen. In Ergänzung läuft die Förderfähigkeitsprüfung sowie die Bewilligung der beantragten Mittel über die NBank. Die Umsetzung des beantragten Projektes kann nach der Bewilligung der NBank starten.

Von der Projektidee zur Projektförderung

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB))

  • Die Stichtage zur Einreichung von Projektsteckbriefen und die Termine der Steuerungsgruppen-(SG-)Sitzungen werden öffentlich bekannt gemacht. Der Projektsteckbrief wird zeitnah zum Download bereitgestellt.
  • 1. Schritt (siehe Skizze, erstes, dunkelgrünes Quadrat): Der Projektträger (PT) entwickelt eine Projektidee und reicht zum öffentlich bekannten Stichtag der Steuerungsgruppe den Projektsteckbrief ein.
  • 2. Schritt (siehe Skizze, zweites, rotes Quadrat): PT stellt das Projekt in der SG-Sitzung vor. Die SG diskutiert das Projekt und eventuell notwendige Anpassungen und/oder Konkretisierungen.
  • PT nimmt frühzeitig Kontakt mit der NBank auf, um weitere Fragen zu klären. PT nimmt frühzeitig Kontakt zur politischen Ebene der Kommune auf, sofern kommunale Kofinanzierung eingeplant ist.
  • 3. Schritt (siehe Skizze, drittes, hellgrünes Quadrat): PT beantragt das Projekt bei der NBank über das Kundenportal, die Prüfung der Förderfähigkeit beginnt.
  • NBank leitet das Projekt nach Beurteilung auf grundsätzliche Förderfähigkeitsprüfung an die SG weiter.
  • 4. Schritt (siehe Skizze, viertes, rotes Quadrat): Die SG führt in ihrer nächsten Sitzung die Förderwürdigkeitsprüfung für dieses Projekt durch und sendet die Dokumentation der Prüfung (Protokoll der Sitzung und Bewertungsbogen) an die NBank.
  • 5. Schritt (siehe Skizze, fünftes, hellgrünes Quadrat): Auf Grundlage der positiven Förderwürdigkeitsprüfung, bei Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen und nach erfolgreicher detaillierter Förderfähigkeitsprüfung bewilligt die NBank das Projekt.
  • Es ist grundsätzlich möglich, einen Antrag bei der NBank zu stellen, ohne zuvor die Steuerungsgruppe zu befassen (also ohne den 1. und 2. Schritt zu tätigen). Im Sinne eines transparenten Verfahrens, und mit der Zielrichtung, eine positive Förderwürdigkeitsprüfung in der Steuerungsgruppe zu erwirken, ist es aber unbedingt zu empfehlen, vor Antrag bei der NBank die Steuerungsgruppe (z.B. mit dem Projektsteckbrief der Steuerungsgruppe) zu informieren.
  • Die Kommunikation zwischen NBank und SG, wie beispielsweise die Übermittlung der Antragsunterlagen zur Förderwürdigkeitsprüfung, erfolgt per E-Mail über das Funktionspostfach der NBank.
  • Es sollte stets ein enger Dialog zwischen PT, SG und NBank erfolgen. Die ÄrL behalten als beratende Mitglieder der jeweiligen SG den Überblick, welche Projekte anstehen, und fungieren als Schnittstelle zu MB (und ggf. weiteren Fachressorts).
  • Die Protokolle der SG-Sitzungen sind öffentlich bereitzustellen

Steuerungsgruppe

Im Januar 2023 fand die konstituierende Sitzung der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstädte“ statt. Mit der Gründung der Steuerungsgruppe ist der erste Schritt im Rahmen des Förderprogramms geschafft. Bei der konstituierenden Sitzung wurde die Geschäftsordnung der Steuerungsgruppe beschlossen.

Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertretern aus Politik, Verwaltung und den Wirtschaft- und Sozial-Partnern (WiSo-Partner) zusammen. Der Fördergeber hat die Einrichtung eines solchen Gremiums vorgegeben und zu einem Teil des Projektantrags ernannt.

Was ist die Aufgabe der Steuerungsgruppe?

Durch die Konstituierung der Steuerungsgruppe kann mit den Projektanträgen gestartet werden. Zu Beginn werden Projektskizzen diskutiert. Im Anschluss können Projektträgerinnen und - träger Anträge stellen. Diese werden durch die Steuerungsgruppe anhand eines Bewertungsbogens auf ihre Förderwürdigkeit geprüft. Dieser orientiert sich an der Einordnung des Projektes in die territoriale Strategie und somit in die Leitprojekte der Stadt Delmenhorst sowie weitere Faktoren, wie unter anderem Innovation, Wirkung auf die Öffentlichkeit und Langlebigkeit des Projekts. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe achten auf eine ausgewogene Verteilung und Erreichung der Leitprojekte.

  • Nächster Sitzungstermin:
    Der nächste Sitzungstermin wird zwei Wochen vorher bekannt gegeben. 
    Multifunktionsraum | City-Center | Lange Straße 1a
  • Frist für die Abgabe von Projektskizzen für die nächste Sitzung der Steuerungsgruppe wird möglichst zeitnah bekannt gegeben.
    An E-Mail-Adresse: resilienteinnenstaedtedelmenhorstde

Protokolle der Steuerungsgruppen-Sitzungen

Zusammensetzung der Steuerungsgruppe

Folgende Institutionen stellen aktuell die Mitglieder der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstädte“. 

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • CDU
  • SPD
  • FDP/ Freie Wähler
  • Fraktion AfD
  • Bündnis 90/ Die Grünen
  • Die Linke
  • Klimaschutzmanagement
  • Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
  • Fachdienst Umwelt
  • Stabsstelle Wirtschaft
  • Stadtbaurätin
  • BürgerIdeenBörse
  • Behindertenbeirat
  • Heimatverein
  • Städtische Galerie Delmenhorst
  • Seniorenbeirat
  • Integrationslotsenteam
  • Förderverein der Wirtschaft
  • Kreishandwerkerschaft Delmenhorst/Oldenburg-Land
  • Sprecher der Gastronomen (DEHOGA Delmenhorst)
  • NABU

Beratende Mitglieder:

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