Hundesteuer
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Gemäß der Hundesteuer der Stadt Delmenhorst entsteht die Anmeldepflicht, wenn der Hund älter als drei Monate ist, bei Neuerwerb oder Zuzug mit Hund oder bei einer Pflege oder Verwahrung von mehr als zwei Monaten.
Weitere Informationen
Kontakt
Telefon | (04221) 99-2269 |
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E-Mail-Adresse | steuern-abgabendelmenhorstde |
Adresse
Bürgerbüro, City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr
Durch die Terminvereinbarung kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen.