Asylbewerberleistungen
Materiell hilfebedürftige Asylbewerber sowie geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer sind berechtigt, Asylbewerberleistungen zu erhalten. Dies gilt auch, wenn kein legaler Aufenthaltsstatus mehr vorhanden ist.
Die leistungsberechtigten Personen erhalten Grundleistungen. Diese beinhalten einen Barbedarf sowie die Kosten der Unterkunft (Gemeinschaftsunterkunft oder Mietwohnung), Hausrat und Heizkosten. Auch bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt werden Leistungen gewährt, da die Berechtigten in der Regel keine Gesetzliche Krankenversicherung haben. Hinzu kommen beispielsweise Bedarfe für Schwangere, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige.
Adresse
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
oder nach Vereinbarung