Sicherheit & Ordnung

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Pflichten als Katzenhalter
Katzenhalter, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich in der freien Natur zu bewegen, müssen diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen, die der Rat der Stadt für das Stadtgebiet erlassen hat. Die Verordnung ist am 18. August 2010 in Kraft getreten.
- Flyer zu den Pflichten als Katzenhalter(PDF-Datei, 115,96 KB)