Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Paare, von denen mindestens ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, können nur nach einer vorherigen persönlichen Beratung ihre Eheschließung anmelden.
Die Beratung ist erforderlich, da je nach Nationalität und Familienstand unterschiedliche Urkunden vorzulegen sind. Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch Ihren Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis) mit.
Kontakt
Telefon | (04221) 99-2371 |
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(04221) 99-2378 | |
Telefax | (04221) 99-1213 |
Raum | 2 und 4 |
Adresse
Rathaus
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst
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27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.